Verständlicherweise werden Sie hier nun gerne erfahren wollen, wie viel die Verteidigung Sie letztlich kostet. Leider ist dies nicht pauschal zu beantworten, da es immer auf den Einzelfall ankommt. Es spielt dabei sowohl der Umfang des Verfahrens als auch Ihre Leistungsfähigkeit eine Rolle.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie ein Anwalt sein Honorar berechnen kann.
Zum Einen kann das Honorar nach dem etwas komplizierten Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (RVG) errechnet werden. Die Gebühren nach dem RVG sind Mindestgebühren.
Zum Anderen kann der Rechtsanwalt mit seinem Mandanten auch ein Honorar vereinbaren. Hier gibt es wiederum auch zwei Möglichkeiten - ein Stundensatzhonorar oder ein Pauschalhonorar. Mischformen sind auch möglich, beispielsweise ein grundsätzliches Stundensatzhonorar mit einer vereinbarten Pauschalvergütung pro Hauptverhandlungstag.
Nach Abwägung aller Umstände erhalten Sie ein verbindliches Angebot, das dem Umfang Ihres Falls und Ihren finanziellen Möglichkeiten gerecht wird.
Es gibt eine Zahl, die ich Ihnen verbindlich nennen kann:
Für ein bis zu einstündiges Beratungsgespräch berechne ich 100,00 € netto, zuzüglich Umsatzsteuer insgesamt 119,00 €. Dieser Betrag wird im Falle einer Mandatierung angerechnet.