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Verteidigung gegen Tatvorwürfe nach dem Strafgesetzbuch (StGB)
Ich verteidige Sie bei Vorwürfen aus dem allgemeinen Strafrecht. Zu diesen Vorwürfen gehören zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, Beleidigung, Urkundenfälschung, Totschlag, Leistungserschleichung (Schwarzfahren) und viele mehr.
Verteidigung gegen Tatvorwürfe nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Die häufigsten Erscheinungsformen der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind Handel mit und Besitz und Anbau von Betäubungsmitteln. Oft hat man mit einem Verteidiger gute Chancen, eine mildere Strafe (oder eine Verfahrenseinstellung) zu erzielen. Ausschlaggebend ist der Wirkstoffgehalt der jeweiligen Menge. Zu beachten ist, dass die Mindeststrafen bei Straftaten im Sinne des BtMG vergleichsweise sehr hoch sind. Wer beispielsweise mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, dem droht Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.